Beruf Coach

Chaos in der Steuerpflicht des Coachs?

Jährlich grüßt das Finanzamt – oder schon früher?

11 Min.

Erschienen im Coaching-Newsletter in Ausgabe 03 | 2016

Eine Frau sitzt vor einem Computer und Unterlagen am Schreibtisch und hält sich die Augen mit der einen Hand zu. In der anderen Hand hält sich eine Pappe mit der Aufschrift HELP.

Jeder Coach und Coach-Ausbilder muss die Frage klären, wie die Einkünfte als selbstständiger Coach zu versteuern sind. Schlauberger meinen, Coaching sei ein Gewerbe und unterliege der Gewerbesteuer. Wiederum andere beteuern, dass Coaching freiberuflich sei und somit nicht der Gewerbesteuer unterliegen würde. Letztendlich muss jeder selbstständige Coach Umsatzsteuer erheben und abführen sowie seine Einkommenssteuer erklären. Denn, wer

  • Einkünfte erzielt, ist einkommenssteuerpflichtig oder körperschaftssteuerpflichtig
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