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RTC-Mitglieder einigen sich auf Grundaussagen

27.03.2015

Der RTC legte mit einem Positionspapier erstmals gemeinsame Grundaussagen zur Profession Coaching vor.

Die Mitgliedsverbände des Roundtables der Coachingverbände (RTC) verständigten sich erstmals auf gemeinsame Grundaussagen zur Profession Coaching. Diese legte die Interessengemeinschaft in einem Positionspapier dar. Ziel der Initiative sei es, der Fachöffentlichkeit sowie Coaching-Klienten und -Nachfragern in zentralen inhaltlichen Fragen Orientierung zu bieten, heißt es darin. Aufgegriffen werden neben definitorischen Aspekten wie dem gemeinsamen Coaching-Grundverständnis und Abgrenzungen zu anderen Beratungsformaten auch Ethikgrundsätze sowie Anforderungen an die Ausübung des Berufs und die Arbeit und Konstitution von Coaching-Verbänden sowie Empfehlungen hinsichtlich des Kompetenzerwerbs. Auch werden die Rolle der Profession im gesellschaftlichen Kontext und das Zusammenwirken von Coaching-Praxis und Forschung thematisiert.

Grundverständnis und Ethik
Der RTC definiert mit dem Papier ein Grundverständnis, welches Coaching als reflexiven Dialog zwischen Coach und Klient bzw. Klienten zur Förderung der Fähigkeit zur Selbstorganisation – insbesondere im Berufs- und Arbeitsleben – begreift, und nimmt Abgrenzungen zu verwandten Beratungsformaten wie Expertenberatung, Weiterbildung und Psychotherapie vor. Als ethische Grundpfeiler der Arbeit als Coach benennt die Interessengemeinschaft etwa ein humanistisches Menschenbild, ein demokratisch-pluralistisches Gesellschaftsverständnis und die Distanzierung von ideologisch gefärbten, dogmatischen oder manipulativen Lehren und Angeboten. Zudem werden Aspekte der Transparenz in der Ausübung des Berufs hervorgehoben.

Die Ausübung des Berufs des Coachs sollte nach Auffassung des RTC „in aller Regel“ auf berufsbegleitenden Weiterbildungen bzw. Studiengängen fußen, welche die erforderlichen Kompetenzen vermitteln. Diese seien zu zertifizieren bzw. zu akkreditieren. Die Zertifizierung von Weiterbildungen sei durch Verbände nach „einheitlichen und branchenweit geltenden Regeln“ vorzunehmen. An die Verbände selbst richtet sich der RTC mit „Mindestanforderungen“, die die ansonsten getroffenen Grundaussagen im Wesentlichen widerspiegeln:

  • demokratischer Aufbau
  • definierter Zugang
  • konzeptionelle Offenheit
  • sichtbares Engagement für gesellschaftliche Themen
  • deutliche Wertorientierung/ethische Fundierung
  • bundesweite Aufstellung
  • substanzieller Bezug zu Wissenschaft und Forschung

Beteiligung an gesellschaftlicher Entwicklung
Coaching habe nach Auffassung des RTC immer im „Bewusstsein der Beteiligung an einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung“ stattzufinden. Anbieter, Ausbilder und Verbände müssten sich entsprechenden Herausforderungen stellen. Vor allem vor dem Hintergrund eines Wandels der Arbeitswelt sieht die Interessengemeinschaft die Profession in einer besonderen Verantwortung und greift damit ein aktuell viel diskutiertes Thema auf. Das Arbeitsleben, heißt es in dem Papier, sei – bedingt durch steigende Komplexität, Flexibilität und Beschleunigung in einer globalisierten Netzwerkökonomie – zunehmend durch eine gestiegene Erwartung an die Eigenständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung des Einzelnen gekennzeichnet. In diesem Kontext bestehe die zentrale Aufgabe von Coaching in der „Stärkung und Förderung der arbeitsbezogenen (Selbst-)Reflexionsfähigkeit, der Orientierungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie der Handlungskompetenz“ der handelnden Personen.

Einsatz für Forschung „unerlässlich“
In der wissenschaftlichen Coaching-Forschung sieht der RTC vielfältige Chancen, etwa die Profilierung der Profession Coaching und ihre Qualitätsentwicklung zu begünstigen. Das Engagement der Branche für Wissenschaft und Forschung sei daher „unerlässlich“, schreibt der RTC und betont zugleich, dass die Forschung Öffentlichkeit, Unabhängigkeit und Ergebnisoffenheit gewährleisten, „Auftragsforschung“ hingegen eine Ausnahme bleiben müsse.

Der RTC besteht seit 2005 und versteht nach eigenen Angaben den Einsatz für die Positionierung von Coaching als professionelle reflexive Beratungsform in der modernen Arbeits- und Berufswelt als seine Aufgabe. Die Interessengemeinschaft setzt sich aus insgesamt zehn in Deutschland tätigen originären Coaching-Verbänden und Mischverbänden, welche sich neben weiteren Beratungsformaten auch dem Coaching widmen, zusammen:

  • Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches e.V. (BDVT)
  • Deutscher Bundesverband Coaching e.V. (DBVC)
  • Deutscher Coaching Verband e.V. (DCV)
  • Deutsche Gesellschaft für Coaching e.V. (DGfC)
  • Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv)
  • Deutscher Verband für Coaching und Training e.V. (dvct)
  • European Association for Supervision and Coaching e.V. (EASC)
  • European Mentoring and Coaching Council (EMCC)
  • International Coach Federation Deutschland e.V. (ICF-D)
  • Qualitätsring Coaching und Beratung e.V. (QRC)

(de)

Informationen:

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