Aufgeschoben, nicht aufgehoben: Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen

21.12.2012

Eine Neuregelung im „Jahressteuergesetz 2013“ alarmierte im Mai 2012 die Bildungs- und Coaching-Branche: Wird es eine Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen geben? Ein Rückblick und der Stand der Dinge.

Mit dem Ziel der Anpassung des nationalen Rechts an das europäische Mehrwertsteuerrecht sorgte das neu formulierte Umsatzsteuergesetz (UStG), das 2013 in Kraft treten sollte, für Aufregung in der Bildungsbranche (Coaching-Report berichtete). Mit einigen Änderungen für das Jahressteuergesetz 2013 plante die Bundesregierung u.a., Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer (gem. § 4 Nr. 21 UStG) zu befreien. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Mai 2012 von der Bundesregierung eingereicht.

Die Änderungen hätten beträchtliche Auswirkungen auf die Weiterbildungsbranche, denn trotz fehlender Umsatzsteuer auf der Rechnung würden Bildungsleistungen für den Endkunden teurer werden. Das hängt mit dem Vorsteuerabzug zusammen: Verlieren den die Bildungsanbieter, bedeutet das eine Zunahme von Kosten. „Die Einführung der ausnahmslosen Umsatzsteuerbefreiung führt für gewerbliche Seminaranbieter zwangsläufig zum Verlust des Vorsteuerabzugs für sämtliche Eingangsleistungen“, zitiert die Haufe Online Redaktion („Personalmagazin“, „wirtschaft + weiterbildung“) Dirk Platte, Justiziar beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Mieten für Seminarräume, Fremdleistungen (Honorare), Reisekosten, Schulungsunterlagen, etc. – all diese Kosten seien dann nicht mehr vorsteuerabzugsfähig. Bildungsanbieter müssten die Kosten an die Klienten bzw. Kunden weiterreichen, um selber zukünftig auf ihre Kosten kommen zu können. Folglich liefen Bildungsanbieter und -verbände Sturm.

Ende Oktober schließlich wurde das Jahressteuergesetz 2013 vom Bundestag beschlossen und in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hieß es dazu, dass „die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen” wurden. Erleichtert atmete die Bildungsbranche auf. Das Jahressteuergesetz 2013 scheiterte dann im November zudem an der Zustimmung durch den Bundesrat, woraufhin der Vermittlungssauschuss eingeschaltet wurde. Dieser präsentierte dann im Dezember 2012 einen umfangreichen Einigungsvorschlag, wonach die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen vorerst vom Tisch ist. Vorerst.

Bereits in dem Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Oktober 2012) ist zu lesen, dass „den europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern, nach erneuter sorgfältiger Prüfung auch der Auswirkungen“ nachgekommen werden soll. Das Thema ist vor dem Hintergrund europäischer Vorgaben also aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. (aw/tw)

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