Finanzgerichte schaffen Fakten

01.02.2011

Steuerliche Absetzbarkeit von „Coaching“ (-Weiterbildung) ist nicht per se gegeben.

Drei, eher bunte und abenteuerlich wirkende Fälle nebst dazugehörenden Finanzgerichtsentscheidungen zur steuerlichen Geltendmachung von Coaching als Betriebsausgabe präsentiert die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe (5/11): „Geldtraining“, „Coaching“ im Urlaub im Palmenschatten sowie Seminare zur „Menschenkenntnis“ ließen die Gerichte nicht gelten.

Professionelle Branchenvertreter mögen solche Entscheidungen kaum wundern, einige Verbände haben sich mit Äußerungen zum Thema Qualität und Ethik längst klar definiert - wie beispielsweise der Deutsche Bundesverband Coaching (DBVC) mit seinem „Coaching-Kompendium“. Und für die all zu „Steuerkreativen“ heißt es: Lehrgeld zahlen. (tw)

Weitere Informationen:
www.wiwo.de/wirtschaftswoche/wirtschaftswoche-ausgabe-05-2011-455394
http://www.dbvc.de/cms/index.php?id=409

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