Systemisches Arbeiten wird aufgewertet

10.01.2009

Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP), der auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) seit 1998 gutachterlich tätig ist, hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft. Die Wissenschaftlichkeitsklausel betrifft im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowohl die Ausübung von Psychotherapie als auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten in Deutschland.

In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen nun die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten nun, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird. Systemische Theorie und Praxis ist ebenfalls ein weitverbreiteter Ansatz im Coaching.

Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den WBP ist in sofern interessant, als im April 2008 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, der in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt, erst beschlossen hatte, die Gesprächspsychotherapie auch künftig nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzuerkennen. (tw)

Weitere Informationen:
www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83

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