Work-Life-Balance: Manager haben Anspruch auf Teilzeit

14.08.2008

Arbeitsgericht Düsseldorf: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young muss einem ihrer Führungskräfte entgangenen Lohn nachzahlen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss ihrem Berater Achim Schwarz 45.000 Euro zahlen. Dieser hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil der ihm seinen Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt des ersten Kindes verweigert hatte. Schwarz entschied sich daraufhin zähneknirschend ab Mai 2006 für eine zweijährige unbezahlte Elternzeit – aber reichte die Klage ein.

Wenn das Verfahren auch mit einem Vergleich endete, dürfte es wegweisend sein, kommentiert die Financial Times Deutschland (FTD). Denn der Richter folgte weitgehend der Rechtsauffassung des Klägers und konnte die „dringenden betrieblichen Erfordernisse", auf die sich Ernst & Young bei ihrer Ablehnung berufen hatte, nicht erkennen.

Das könnte Väter nun ermutigen, öfter Teilzeit anzumelden, was ihnen bislang eher schwer fällt. Das Magazin „Capital“ hatte beim Deutschen Führungskräfteverband eine Befragung unter rund 1.000 Verbandsmitgliedern durchführen lassen. Die Ergebnisse sprechen für sich: Zwar stammen rund zwölf Prozent der bewilligten Anträge auf Elterngeld von Männern. Doch die meisten Väter haben lediglich die zwei Monate Mindestpause in Anspruch genommen, die nötig sind, um den Elterngeldanspruch der Familie von zwölf auf 14 Monate aufzustocken. Gerade zehn Prozent haben ein komplettes Jahr pausiert; und der Anteil der Führungskräfte unter ihnen ist gering. „73 Prozent der Arbeitnehmer in gehobenen Positionen geben an, dass eine geeignete Vertretung fehlt und 59 Prozent fürchten Karrierenachteile", zitiert das Magazin Andreas Zimmermann vom Führungskräfteverband. Dass sich die Situation mit Einführung des Elterngeldes deutlich gebessert hat, glauben nur sechs Prozent der Befragten.

Schwarz, der inzwischen wieder in seiner alten Funktion arbeitet, als auch sein Arbeitgeber Ernst & Young nahmen den Vergleich an. (tw)

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