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Qualitätsstandards für Coaching-Weiterbildungen

24.10.2008

DBVC-Anforderungen: Didaktik und Theorie, persönliche und professionelle Kompetenzen, die Einbeziehung von relevanten Kontexten und der Bezug zur Praxis.

Bislang gab es eher allgemeine Anforderungen an Coaching-Weiterbildungsanbieter für die Anerkennung durch den Deutschen Bundesverband Coaching (DBVC). Im April des Jahres hatte der Österreichische Dachverband für Coaching (ACC) mit konkretisierten Ausbildungsstandards aufgewartet. Die neuen Qualitätsstandards des DBVC ergänzen nun die seinerzeit gesetzten Formalia um Anforderungen an Didaktik und Theorie, persönliche und professionelle Kompetenzen, die Einbeziehung von relevanten Kontexten und den Bezug zur Praxis gemäß den Leitlinien des DBVC:

  • Didaktik und Theorie: Das Weiterbildungskonzept ist didaktisch sinnvoll und zweckmäßig aufgebaut. Die einzelnen Elemente bilden gemeinsam ein stimmiges Gesamtprogramm (z.B. fachlich-konzeptueller roter Faden, fachliche Zuordnung der Lehrenden, Auswahl und Platzierung der Weiterbildungselemente, methodischer Aufbau, Ablauf-Design). Die Weiterbildung ist pluralistisch bezüglich Theorien, Inhalten, Methoden und Modellen, eingebettet in eine schlüssige Konzeption. Schwerpunkte in Perspektiven und Methoden sind ausgewiesen. Die Weiterbildung bezieht sich auf die „Leitlinien und Empfehlungen für die Entwicklung von Coaching als Profession“ (Coaching-Kompendium), besonders angemessen reflektiert wird der Ethik-Kodex.
  • Persönliche und professionelle Kompetenzen: Die Weiterbildung ermöglicht und erwartet Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer im Hinblick auf ihr professionelles Handeln. Dies beinhaltet Rückmeldungs- und Bewusstwerdungsschritte zur eigenen Wirkung und wird als individueller Reflexions-Prozess innerhalb der Weiterbildung schlüssig umgesetzt. Die Weiterbildung vermittelt ein schlüssiges Modell zum Verständnis der Selbststeuerung von Menschen im Beruf, dem Zugang zu ihrer Innenwelt und einem im Coaching angemessenen Umgang mit beidem. Die Weiterbildung vermittelt die Fähigkeit, die eigene professionelle Beziehung zu reflektieren und zu erkennen, wann man eine kompetente Außenperspektive benötigt.
  • Einbezug relevanter Kontexte: Die Weiterbildung repräsentiert inhaltlich und didaktisch für Coaching relevante Perspektiven auf die Berufs- und Organisationswirklichkeit. Die Weiterbildung enthält eine Auseinandersetzung mit Fragen der Berufswelt, der beruflichen Identität und der beruflichen Lebenswege. Sie berücksichtigt das Zusammenspiel im Spannungsfeld von Organisation, Rolle und Person. Die Weiterbildung vermittelt ein Verständnis und einen Umgang mit Konflikten in beruflichen und organisationalen Kontexten.
  • Bezug zur Praxis: Die professionelle Praxis der Teilnehmer ist regelmäßig Gegenstand von Lernprozessen, die zu einer Integration von Theorie und Praxis führen. Die Weiterbildung macht es den Teilnehmern zur Pflicht, Anliegen aus der eigenen Berufspraxis einzubringen und sich beraten zu lassen. Die Weiterbildung unterstützt Vernetzung im kollegialen Feld. Interaktive kollegiale Lerngruppen innerhalb der Weiterbildung und/oder im Zusammenhang damit sind Pflicht.

Eine Coaching-Weiterbildung wird nach einem Anerkennungsverfahren durch den DBVC ausgesprochen und impliziert, dass die Weiterbildung aus Sicht des DBVC professionelle Coaching-Kompetenzen vermittelt. Eventuelle Abschlusszertifikate werden vom Weiterbildungsanbieter nach dessen Richtlinien vergeben, führen jedoch zu keiner automatischen Mitgliedschaft im DBVC (dies ist ein eigenständiges Verfahren).

Der Mindestumfang einer vom DBVC anerkannten Coaching-Weiterbildung beträgt 150 Zeitstunden à 60 Minuten, wobei die Dauer eines Curriculums mindestens zwölf Monate, wünschenswerterweise 18 Monate betragen soll. Die Curricula werden von einem Senior-Coach des DBVC vertreten, welcher mindestens ein Jahr Mitglied im DBVC sein und einschlägige Kompetenzen als Lehrender und Weiterbildungsanbieter nachweisen muss. Die Weiterbildung muss zudem mindestens dreimal durchgeführt worden sein und auch mindestens einmal jährlich stattfinden. Des Weiteren sind ein plausibles Konzept zur unternehmerischen Gestaltung der Weiterbildung und die qualifizierte Umsetzung dieses Konzeptes unumgänglich.
Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen hat der DBVC ein elaboriertes Begutachtungsverfahren entwickelt, dem sich entsprechend an einer Anerkennung durch den DBVC interessierte Weiterbildungsanbieter stellen müssen. (tw)

Weitere Informationen:
www.dbvc.de/cms/index.php?id=371
www.coachingdachverband.at/ausbildungscurriculum.asp

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