Erleichterungen für Arbeitsmigranten zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland

18.09.2008

Das Bundeskabinett beschließt das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz.

Eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte verfolgt das "Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland". Dazu sollen insbesondere zwei Maßnahmen beitragen:

  • Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 Euro) auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 Euro gesenkt, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten zu stärken. Diese Einkommensgrenze orientiert sich an üblichen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt werden.
  • Zur besseren Nutzung inländischer Potenziale sieht der Gesetzentwurf einen neuen Aufenthaltstitel vor, der Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschafft, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen.

Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen einen sicheren Aufenthalt erhalten können. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt.

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms sehen Änderungen von Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Danach ist vorgesehen, den Zugang für alle Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten durch den Verzicht auf die Prüfung des Vermittlungsvorrangs inländischer Arbeitssuchender zu erleichtern. Für Akademiker aus Drittstaaten soll der Arbeitsmarkt geöffnet werden, soweit für die angestrebte Beschäftigung keine inländischen Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen. Absolventen deutscher Auslandsschulen werden für jede Berufausbildung zugelassen. Der Zugang zu einer sich daran anschließenden Beschäftigung sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Beschäftigung wird ohne Vorrangsprüfung ermöglicht. Ergänzend zu der mit dem Gesetzentwurf geregelten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft soll für geduldete Ausländer der Zugang zur Berufsausbildung erleichtert werden. Zudem soll das Aufenthaltsgesetz dahin gehend geändert werden, dass die Länder eigene Härtefallkommissionen einsetzen können.

Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz mit der darin enthaltenen Entfristung der Härtefallregelung soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. (tw)

Weitere Informationen:
www.bmas.de/coremedia/generator/26946/2008__07__16__aktionsprogramm__fachkraefte.html

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