Das richtige Maß der Beteiligung von Mitarbeitern

18.01.2008

Wer in seinen Mitarbeitern nur „Arbeitsmaschinen“ sieht, nutzt die Potenziale nicht, die in allen Mitarbeitern stecken. Doch Vorsicht: Mitarbeiterbeteiligung muss wohlüberlegt sein, legt das Portal business-wissen.de in einem Dossier dar.

Organisationsentwickler predigen das ja schon lang: Wenn wichtige Entscheidungen anstehen und das Unternehmen sich verändert, ist es ungemein wichtig, dass die Mitarbeiter mit einbezogen werden. Sie wollen um ihre Meinung gefragt werden, und manche bringen sich auch gerne aktiv ein, sie wollen mitgestalten. Mit dem Begriff der Mitarbeiterbeteiligung können jedoch zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte gemeint sein:

  • Partizipation oder Mitwirkung: Mitarbeiter werden in betriebliche Gestaltungs- oder Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie werden informiert oder sie können sich aktiv an Themen beteiligen, die ihre Arbeit betreffen. Diese Beteiligung kann im Rahmen der Vorschriften zur gesetzlichen Mitbestimmung erfolgen oder freiwillig sein.
  • Erfolgs- und Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter werden am Unternehmen oder seinem Erfolg materiell beteiligt. Das heißt beispielsweise, dass sie bei einem Gewinn des Unternehmens einen Bonus oder Ähnliches ausbezahlt bekommen. Oder sie werden als Anteilseigner in das Unternehmen eingebunden.

Im Dossier von business-wissen.de geht es ausschließlich um Mitarbeiterbeteiligung im Sinne der freiwilligen Partizipation. Doch was ist dabei das richtige Maß? Führungskräfte müssen in Sachen Mitarbeiterbeteiligung klären:

  • Bei welchen Themen werden die Mitarbeiter mit in die Entscheidungsfindung eingebunden?
  • Wie weit sollen die Befugnisse reichen?
  • Welche Rolle spielen die Führungskräfte als die eigentlich Verantwortlichen?
  • Wie wird der Prozess zur Entscheidungsfindung strukturiert und gestaltet?

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