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Wie geldgierig darf ein Coach sein?

02.11.2007

Wer von Coaching lebt, hat ein Interesse daran, das Geschäft auszudehnen. Klaus Eidenschink befasst sich im aktuellen Heft von wirtschaft+weiterbildung mit einem delikaten Thema.

Wenn der Arzt sein Einkommen dadurch sicherstellt, dass der Patient wiederkommt, dann muss er ihn krank machen. Wenn der Richter gewährleisten will, dass der Angeklagte wieder kommt, muss er ihn zu Unrecht anstiften oder zu unsinnigen Prozessen. Und der Seelsorger, der möchte, dass die Gläubigen in die Kirche kommen, darf ihnen nicht die Erlösung bringen, sondern muss ihnen Angst vor der Hölle machen... Und einen Coaching-Bedarf zu diagnostizieren, sei doch ebenfalls ein Leichtes, Klaus Eidenschink wirft in der aktuellen Ausgabe 11-12/07 eine brisante Frage auf.

Was geschieht mit „Produkten“ wie Recht, Seelenheil, Gesundheit, wenn der Anbieter ein Interesse an der Nachfrage haben muss? Aus diesem Grund haben Kulturen Recht, Religion und - manche gar - Gesundheit unter staatliches Kuratel gestellt. Der Einzelne soll vor dem Markt geschützt werden. Und zur Not vor sich selber und seinen Ansprüchen. Eidenschink zeigt zwei Wege auf, das Dilemma zu lösen:

  • Coaching dürfte einen Menschen als Profession nur dann ernähren, wenn es der Betreffende zum Ernähren nicht bräuchte.
  • Coaching ist staatlicher Kontrolle zu unterwerfen.

Die Beliebigkeit kann man hinzunehmen, wenn man auch hinnimmt, dass es die Kunden sind, die aus Schaden klug werden müssen. (tw)

Weitere Informationen:
www.wuw-magazin.de

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