Whistleblowing

24.06.2007

Der, der die Pfeife bläst und als "Alarmschläger" (Whistleblower) Aufklärung von Korruption und Missständen bewirken will, ist für die Medien ein mutiger Informant, ein Aufdecker. Doch als Angestellter oder Beamter ist er an das Geschäfts-, Betriebs- oder Dienstgeheimnis gebunden. Ein Dilemma.

Am Anfang steht oft eine harmlose Nachfrage oder ein Verdacht. Deshalb wendet sich der Mitarbeiter zunächst an seinen Vorgesetzten oder an seine Kollegen. Oft weiß der zukünftige Whistleblower gar nicht, dass er in ein Wespennest sticht... Doch passiert dann nichts oder wird gar vertuscht, gerät der Mitarbeiter in einen moralischen Konflikt. Ein Beispiel vom Januar 2004: Nachts und heimlich schiebt der US-Militärpolizist Joseph Darby im Gefängnis von Abu-Ghraib seinem Vorgesetzten eine CD unter der Tür durch. Darauf sind Fotos von Folter, Vergewaltigung und Misshandlung irakischer Gefangener. Damit tritt Darby den Folterskandal von Abu-Ghraib los....

Der anglo-amerikanische Rechtsbegriff des "Whistleblowing" soll nun auch in Deutschland eingeführt und als wertvolle Haltung gestärkt werden. Das zumindest hofft Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks. In Deutschland gibt es bislang keine expliziten Regelungen für Whistleblowing. Als Verein will man Whistleblower beraten, ebenso Unternehmen und auf eine Änderung der Gesetzgebung hinarbeiten. (tw)

Weitere Informationen:
www.whistleblower-net.de

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